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 Betreff des Beitrags: Flachbildschirm defekt und dann ...
BeitragVerfasst: Donnerstag 4. September 2008, 13:47 
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Registriert: Samstag 10. Februar 2007, 02:30
Beiträge: 814
Hallo,

ich kaufte im letzten Jahr einen Flachbildschirm von BELINEA mir 3 Jahren Herstellergarantie.
Nun hat dieser zeitweise einen störenden roten Film über das Bild und ich rief bezüglich Garantieleistungen beim Deutschen Service Zentrum von Maxdata an. Da war tagelang immer belegt und keine Chance zum Durchkommen. Darauf schrieb ich ein Mail an Maxdata, was unbeantwortet blieb. In einem zweiten Mail machte diese darauf aufmerksam, dass ich mich nun an die Verbraucherschutzverbände wenden werde.
Nun kam heute folgendes Mail:

Sehr geehrter Kunde,

aufgrund der Insolvenz der MAXDATA-Gruppe können Garantieleistungen nur noch für Geräte erbracht werden, die nach dem 25. Juni 2008 von MAXDATA in Deutschland verkauft wurden.

Sofern Sie Service für ein nach dem 25. Juni 2008 von MAXDATA verkauftes Gerät benötigen, rufen Sie bitte die in Ihren Garantieunterlagen angegebene Hotline-Nummer an.

Für alle anderen Geräte haben Sie jedoch die Möglichkeit, diese kostenpflichtig reparieren zu lassen. Hierfür erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, für den wir Ihnen 25,- € berechnen. Diese werden auf den Reparaturpreis angerechnet.

Zur Beauftragung eines Kostenvoranschlags senden Sie Ihr defektes Gerät bitte zusammen mit dem angehängten Formular an die dort angegebene Anschrift.

Bitte beachten Sie, dass Geräte, die ohne Garantieanspruch und ohne Beauftragung eines Kostenvoranschlags eingesendet werden, nicht bearbeitet werden können und auf eigene Kosten von Ihnen abgeholt werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr MAXDATA-Serviceteam
----------------------------------
Anhängt ein PDF zum gebührenpflichtigen Kostenvoranschlag.

Das finde ich eine Sauerei und Frechheit, denn die Firma bietet weiterhin BELINEA mit 3 Jahre Garantie an und in keiner Weise wird den Kunden da eine Kulanz angeboten.
Da kann ich allen nur raten: NIE MEHR BELINEA !!! :twisted:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Donnerstag 4. September 2008, 21:23 
Hallo Eremit
Super Firma!!!!!!!!!!!!Kann man dazu nur sagen.Es wird immer schlimmer,wie man abgezockt und betrogen wird.Das ist ja eine absolute Frechheit!Vorallem deren Angebot für eine Reperatur und den Kostenvoranschlag!Da fällt einem nix mehr zu ein.Ich wäre stinksauer!
Bild
L.G.Gabi


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Donnerstag 4. September 2008, 22:14 
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Registriert: Samstag 10. Februar 2007, 02:30
Beiträge: 814
Habe dazu inzwischen folgendes erfahren:

Vertragspartner ist derjenige (im BGB steht: Verkäufer und nicht Hersteller), bei dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und nicht die Herstellungsfirma. Die gesetzlichen Grundlagen sind hier die §§ 433, 434 und insbesondere 438 Abs. 3 wonach die die Verjährung eines Sachmangels nach 2 Jahren abläuft. Interessant für den Käufer ist insbesondere auch der § 439 Abs. 2 BGB. Hier steht folgendes:

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen"

Die Einschränkung des Abs. 3, wonach keine Unverhältnismäßigkeit zwischen "Aufwand und Nutzen" liegen darf, kann vorliegend wohl ausgeschlossen werden.

Ein Haftungsausschluss ist gem. § 444 BGB ebenfalls nicht möglich


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Freitag 5. September 2008, 07:45 
Offline

Registriert: Samstag 12. Mai 2007, 11:04
Beiträge: 1548
Hi,

Tja, manche Hersteller machen es sich da ziemlich einfach.
Die angesch... sind die Verkäufer, die die Garantie für die Geräte übernehmen müssen (und die Kunden).
In der Branche ist dieses Problem schon länger bekannt - es gibt ja, Gott sei dank, noch andere Hersteller.
Also informiert euch gut, bevor ihr euch ein neues Gerät zulegt.

LG


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